Uniformierung der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehrrmänner.
Anordnung d. MdI. v. 6. 2. 1934 - II D 2059*).


Auf Grund der §§ 4 und 5 des Ges. über das Feuerlöschwesen v. 15. 12. 1933 (GS. S. 484, 500) wird angeordnet, daß die Berufs- und die freiwilligen Feuerwehrmänner die in der als Anlage abgedruckten Bekleidungordnung vorgesehenen Uniformen usw. zu tragen haben. Vorhandene Uniformen, Ausrüstungsstücke, Kopfbedeckungen dürfen aufgetragen werden. Das gilt nicht hisichtlich der Abzeichen.

-  MBliV.  S.  193.

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*) Sonderdrucke dieses RdErl. nebst Anlage zuf. mit dem RdErl. v. 6. 2. 1934 (MBliV. S. 193) können bei umgehender Bestellung von Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44, bezogen werden. Sammelbestellungen erwünscht.

 

Sofort auszuführen gemäß MBliV. 1922 S 465 Abs. 3.
Berichtigung d. Anordnung d. MdI. v. 6. 2. 1934 - II D 2059

MBliV. 1934, S. 195. In Sp. 7 Buchst.a Zeile 10/11 von oben lies: Oberbranddirektor, statt Oberbrandmeister

-  MBliV.  1934  S.  233.

Uniformierung der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehrrmänner.
Anordnung d. MdI. v. 26. 4. 1934 - II D 2059 II


Auf Grund der §§ 4 und 5 des Ges. über das Feuerlöschwesen v. 15. 12. 1933 (GS. S. 484, 500) wird nach Anhörung der zuständigen Ausschüsse des Feuerwehrbeirats die Anlage zu den Anordnung über die Uniformierung der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehrmänner v. 6. 2. 1934 - II D 2059 (MBliV. S. 193, 234) wie folgt geändert:
   1. Längsspalte 6 erhält in der Querspalte 1 unter a) und in den Querspalten 2, 3 und 4 nach dem Worte "Stadtwappen" jeweils den Zusatz "oder Provinzialwappen".
   2. Längsspalte 6 erhält in Querspalte 3 als Abf. 3 folgenden Zusatz: "Soferen ein Brandmeister Führer einer selbstständigen Feuerwehr ist, wird ihm das Tragen des Säbels freigestellt."
   3. Längsspalte 7 erhält in Querspalte 1 unter b) folgende Fassung: "Helm aus Ganzmetall nach Form des Stahlhelms, schwarz, mit Kinnriemen, Schnalle und abknöbarem Nackenleder. Nationale wie bei der uniformierten Polizei."
   4. In Längsspalte 7, Querspalte 2 werden die Worte "ohne Eichenlaubverzierung" gestrichen.
   5. Längsspalte 7 erhält in Querspalte 3 folgende Fassung: "Wie zu 2., jedoch Mütze mit schwarzem Lacklederriemen.
   Sofern ein Brandmeister Führer einer selbständigen Feuerwehr ist, darf er die Sturmschnur wie zu 1. tragen."

-  MBliV.  1934  S.  669.

 

Hoheitszeichen für die Feuerwehr.
RdErl. d. MdI. v. 10. 7. 1934 - II D 2363/34.

     Da die anerkannten Feuerwehren auf Grund des Ges. über das Feuerlöschwesen v. 15. 12. 1933 (GS. S. 484) in eine Pol.-Exekutive besonderer Art umgestaltet sind, verleihe ich diesen hiermit im Einvernehmen mit dem Pr. MPräs. das für die übrigen Pol.-Sparten durch RdErl. v. 23. 4. 1934 - II S I Nr. 39 III/34 J 3 (MBliV. S. 670) vorgesehene Hoheitszeichen. Dieses ist an Stelle der bisherigen preuß. Landeskokarde zu tragen.
     An alle Pol.-Behörden.

-  MBliV.  S.  957.

 

Feuerwehrhelme
Anordnung d. MdI. v. 20.10.1934 - II D 2465 II

Anordnung d. MdI. v. 20.10.1934 - II D 2465 II. - berechtigt gemäß Anordnung im MBliV., 1934, S. 1511.
     Auf Grund der §§ 4 und 5 des Ges. über das Feuerlöschwesen v. 15.12. 1933 (GS. S. 484) wird folgendes angeordnet:
     1. Die Bekleidungsordnung für die Berufsfeuerwehren und die Freiwilligen Feuerwehren Preußens v. 6. 2. 1934 - II D 2059 (MBliV. S. 193, 234), 26. 4. 1934 - II D 2059 II (MBliV. S. 669) erhält in Sp. 7 "Kopfbedeckung" unter b) folgende Fassung:
     "Feuerwehrhelm aus Ganzmetall mit Kamm in der Farbe der Uniformknöpfe, schwarz mit hellem Rand, Kinnriemen, Schnalle und abknöpfbarem Nackenleder, Nationale wie bei der uniformierte Polizei."
     2. Die Anordnung über Feuerwehrhelme v. 3. 5. 1934 - II D 2246 (MBliV. S. 689) erhält unter Ziff. I 2 folgenden Zusatz:
     "und mit einem Kamm in der Farbe der Uniformknöpfe versehen sein".
     Ein Musterhelm in der neuen Form liegt in der Hauptfeuerwache Berlin SW 19, Lindenstr. 40, aus.

     An alle Pol.-Behörden.

-  MBliV.  S.  1325.

 

Sofort auszuführen gemäß MBliV. 1922 S. 455 Abs. 3.
Berichtigung d. Anordnung d. MdI. v. 20.10.1934 - II D 2465 II.

S. 1325. Im RdErl. v. 20. 10. 1934 über Feuerwehrhelme ist in. Ziff. 1 Zeile 2 des Kleindrucks zu  s t r e i ch e n:  mit hellem Rand.

-  MBliV  1934  S.  1511.





Anlage.

Bekleidungsordnung für die Berufsfeuerwehren und die freiwilligen Feuerwehren Preußens1).


  B l u s e H o s e M a n t e l A b z e i ch e n A u s r ü s t u n g K o p f b e d e ck u n g
1 2 3 4 5 6 7
1
     Höhere Dienstgrade (d. h. bei den Berufsfeuerwehren:

     Oberbranddirektor,
     Branddirektor,      
     Oberbaurat,           
     Baurat;                  


bei den Freiwilligen Feuerwehren:

     Provinzialfeuerwehrführer,
     Kreisfeuerwehrführer,        
     Wehrführer).                     
     Rockbluse aus dunkelblauem Tuch. Im Rücken Rockschnitt mit zwei weißen Taillenknöpfen, vorn einreihig mit 8 blanken weißen Knöpfen von 20mm Durchmesser. Zwei äußere Brusttaschen mit Mittelfalte, geschwungener Klappe und weißem kleinem Knopf. 2 schräggestellte Seitentaschen mit geschwungener Klappe und weißem kleinem Knopf. Ärmel mit Aufschlägen, Stehumlegekragen. Beides aus Blusenstoff. Lange schwarze Tuchhose mit karmoisinroter Biese, Seitentaschen, Uhrtasche und Gesäßtaschen. Soweit Stiefelhosen getragen werden, schwarz, ohne Biese.      Schwarzblaues Tuch, vorn zweireihig mit je sechs weißen Knöpfen. Markierte Ärmelaufschläge, Rückenfalte mit zwei geschweisten Faltenleisten und zweiteiligem Riegel. 7 weiße Knöpfe. Reitschlitz mit kleinen weißen gewölbten Knöpfen unter Deckleiste. Zwei Seitentaschen mit Klappen. Kragen aus blauem Besatzstoff mit schwarzem Samtfutter und karmoisinrotem Vorstoß.
     Umhang entsprechend.
a) K r a g e n s p i e g e l  auf Rockbluse:
     Patte bei den Berufsfeuerwehren aus schwarzem, bei den freiwilligen Feuerwehren aus karmoisinrotem Samt mit silberner gestickter Doppellitze.

Der Oberbranddirektor und die Vorsitzenden der Ausschüsse für die freiwilligen und Berufsfeuerwehren als solche tragen die goldene gestickte Doppellitze.
b)  G r a d a b z e i ch e n   auf Rockbluse und Mantel:
     Geflochtenes Achselstück aus zwei silbernen Plattschnüren mit karmoisinrotem, fischgrätenartig eingewebtem Seidenfaden auf gleich roter Unterlage, siehe Muster. Höhere Dienstgrade werden durch goldene Sterne unterschieden.



     Der Oberbrandirektor und die Vorsitzenden der Ausschüsse für die freiwilligen und Berufsfeuerwehren als solche tragen geflochtenes Achselstück aus einer silbernen zwischen zwei goldenen Schnüren. Die silberne Schnur ist karmoisin durchwirkt wie oben.
     Die Abzeichen für höhere Dienstgrade dürfen nur getragen werden, wenn die niederen Dienstgrade vorhanden sind.
a) S ä b e l  mit brünierter Metallscheide und goldenem Griff.
Wird zum kleinen Dienst untergeschnallt getragen. Überschnallkoppel und Schulterriemen aus schwarzem Leder. Koppelschloß brüniert mit Stadtwappen oder Provinzialwappen (s. Muster).
b) Außerdem zugelassen kurzes F a s ch i n e n m e s s e r   am Steg, Überschnallkoppel wie oben.
     Silberner Faustriemen.
     Signalpfeife, Trageweise beliebig.
c) A ch s e l b a n d   wird in gleicher Weise wie bei der Polizei getragen2).
a) M ü t z e:  Steife oder Klappmütze aus blauem Stoff mit karmoisinrotem Vorstoß. Band aus schwarzem Samt. Doppelte karmoisindurchwirkte 5 mm starke Sturmschnur aus Silber mit Schiebern. Reichs- und Landeskokarde3). Der Oberbrandmeister Oberbranddirektor und die Vorsitzenden der Ausschüsse für die freiwilligen und Berufsfeuerwehren als solche tragen  g o l d e n e  Sturmschnur.
b) H e l m:  Helm aus Leder oder Ganzmetall nach Form des Stahlhelms, schwarz mit Kinnriemen, Schnalle, Kamm, Eichenlaubverzierung, abknöpfbarem Nackenleder und Stadtwappen.
             Helm aus Ganzmetall nach Form des Stahlhelms, schwarz mit Kinnriemen, Schnalle und abknöpfbarem Nackenleder. Nationale wie bei der uniformierten Polizei.
             Feuerwehrhelm aus Ganzmetall mit Kamm in der Farbe der Uniformknöpfe, schwarz mit hellem Rand, Kinnriemen, Schnalle und abknöpfbarem Nackenleder, Nationale wie bei der uniformierte Polizei.
1a
Brandingenieur, Hauptbrandmeister
Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1.
a) Wie zu 1.
b) G r a d a b z e i ch e n  auf Rockbluse und Mantel:
     Wie zu 2, jedoch mit zwei goldenen Sternen.
Wie zu 1. Wie zu 1.
2
Oberbrandmeister
Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1.
a) K r a g e n s p i e g e l :
     Patte bei den Berufsfeuerwehren aus schwarzem, bei den freiwilligen Feuerwehren aus karmoisinrotem Samt mit gewebter Doppellitze,
b) G r a d a b z e i ch e n   auf Rockbluse und Mantel:
     Achselstück aus 4 silbernen Plattschnüren mit karmoisinrotem, fischgrätenartig eingewebtem Seidenfaden. Ein goldener Stern (s. Muster).
    Kurzes Faschinenmesser am Steg. Überschnallkoppel und Schulterriemen aus schwarzem Leder. Koppelschloß brüniert mit Stadtwappen oder Provinzialwappen.
Silberner Faustriemen.
Signalpfeife, Trageweise beliebig.
    Tragen des Säbel freigestellt.
a) M ü t z e:   Wie zu 1.
b) H e l m:    Wie zu 1, o h n e Eichenlaubverzierung.
3
Brandmeister
Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1, jedoch Kragen aus Besatzstoff mit gleichem Futter.
a) K r a g e n s p i e g e l : wie zu 2.
b) G r a d a b z e i ch e n   auf Rockbluse und Mantel:
     Wie zu 2, jedoch ohne Stern.
    Faschinenmesser am Steg. Überschnallkoppel und Schulterriemen aus schwarzem Leder. Koppelschloß brüniert mit Stadtwappen oder Provinzialwappen. Silberner Faustriemen, Signalpfeife an Kette verdeckt zu tragen.
    Im Feuerdienst Faschinenmesser am Hakengurt.
    Sofern ein Brandmeister Führer einer selbstständigen Feuerwehr ist, wird ihm das Tragen des Säbels freigestellt.
    Wie zu 2, jedoch Mütze ohne Sturmschnur mit schwarzem Lackriemen.
     Sofern ein Brandmeister Führer einer selbständigen Feuerwehr ist, darf er die Sturmschnur wie zu 1 tragen
.
4
Löschmeister
Oberfeuerwehrmänner und Feuerwehmänner
Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 3.
a) K r a g e n s p i e g e l :
    Bei den Berufsfeuerwehren aus schwarzem Samt mit karmoisinroter Paspel, bei den freiwilligen Feuerwehren aus karmoisinrotem Samt mit schwarzer Paspel.
b) G r a d a b z e i ch e n   auf Rockbluse und Mantel:
    Achselstück auf karmoisinroter Unterlage, Auflage aus silberner Plattschnur mit fischgrätenartig eingewebtem karmoisinrotem Seidenfaden, unten offen. Zwischenraum mit karmoisinroter Plattschnur ausgefüllt.
    Unterschiede in den Dienstgraden: Löschmeister zwei silberne Sterne,

Oberfeuerwehrmann ein silberner Stern.

Feuerwehrmann kein Stern.
     Wird im Feuerdienst die Bluse ohne Achselstücke getragen, so ist der Dienstgrad durch die entsprechende Sternzahl am Spiegel zu kennzeichen.
    Faschinenmesser am Steg. Überschnallkoppel und Schulterriemen aus schwarzem Leder. Koppelschloß brüniert mit Stadtwappen oder Provinzialwappen. Faustriemen aus gleichlaufend gelegten doppelten Silber- und einfachen karmoisinroten Schnüren.
    Signalpfeife an Kette verdeckt zu tragen.
    Im Feuerdienst Handbeil am Hakengurt.
Wie zu 3.
5
Feuerwehrmänner im 1. halben Jakr
Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 3. Ohne Kragenspiegel, ohne Gradabzeichen. Wie zu 4. Wie zu 3.

1) Muster können in der Hauptfeuerwache   B e r l i n   SW 19, Lindenstr. 40/41, eingesehen werden.
2) Vgl. MBliV. 1933 I S. 443; Abdrucke können von Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44, bezogen werden. (Auszug ist nachstehend abgedruckt.)
3) Geändert durch den Runderlaß des MdI. vom 10.7.1934, siehe Seite 10.
4) Vgl. Vermerk auf Seite 10.


Quellen:
 
 
Ausf.-Best. d. MdI. zum Ges. über das Feuerlösch-
     wesen v. 15.12.1933 (GS. S. 484, 502).
     Vom 2. 2. 1934 - II D 2053.
Aufgaben der Polizei.
 
 
in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr.   6, Spalte   165-168, Berlin, den 2. Februar 1934
 
 
Anordnung d.MdI. v. 6. 2. 1934 - II D 2059. Uniformierung der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehrrmänner. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr.   7, Spalte   193-198, Berlin, den 14. Februar 1934
Handschriftliche Berichtigung: MBLiV 1934. S. 195. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr.   8, Spalte   234, Berlin, den 21. Februar 1934
Anordnung d. MdI. v. 26. 4. 1934 - II D 2059 II Uniformierung der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehrrmänner. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 18, Spalte   669, Berlin, den 2. Mai 1934
Anordnung d. MdI. v. 3. 5. 1934 - II D 2246. Feuerwehrhelme. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 19, Spalte   689-691, Berlin, den 9. Mai 1934
Handschriftliche Berichtigung: MBliV. 1934 S. 691. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 20, Spalte   716, Berlin, den 16. Mai 1934
Handschriftliche Berichtigung: MBliV. 1934 S. 690. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 21, Spalte   741-742, Berlin, den 23. Mai 1934
RdErl. d. MdI. v. 10. 7. 1934 - II D 2363/34. Hoheitszeichen für die Feuerwehr. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 29, Spalte   957 , Berlin, den 18. Juli 1934
Anordnung d. MdI. v. 20.10.1934 - II D 2465 II. Feuerwehrhelme in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 43, Spalte 1325 , Berlin, den 24. Oktober 1934
Handschriftliche Berichtigung: MBliV. 1934 S. 1325. in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, 95. Jahrgang, 1934, Nr. 50, Spalte 1511 , Berlin, den 12. Dezember 1934
Die Uniformierung der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehmänner, Berlin 1934, Seite 4 -7.
 
Bemerkung: Abgebildet sind beide Kragenspiegel und rechte Schulterstücke.

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